Elekronischer Rechtsverkehr im Gewerblichen Rechtsschutz

Elekronischer Rechtsverkehr im Gewerblichen Rechtsschutz Die Bundesregierung hat die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im gewerblichen Rechtsschutz (ERGewRV) erlassen. Diese wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2003, Teil I, Seite 1558 f.). Die Verordnung tritt in Kraft, wenn das Justizministerium die Herstellung der technischen Möglichkeiten festgestellt hat und dies ebenfalls im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung kann hier eingesehen werden. Weitere Informationen als PDF-Dokument: PDF