„Auf hoher See …

… und vor deutschen Gerichten ist man immer in Gottes Hand." sagt der Volksmund.

Recht hat er.

Über ein Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter hat dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter und nicht die Zivilkammer in voller Besetzung zu entscheiden.

OLG Oldenburg, 15. Zivilsenat, Beschluss, 15 W 21/05 vom  23.05.2005

Über ein Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter hat nicht dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter, sondern die Zivilkammer in voller Besetzung ohne den abgelehnten Richter zu entscheiden (gegen OLG Oldenburg, NJW-RR 2005, 931).

OLG Oldenburg, 14. Zivilsenat,  Beschluss, 14 W 8/05 vom  01.07.2005