Cyberport und Acer bitten um etwas Geduld …

Wir haben Ende 2009 ein neues Notebook gekauft. Wie zu dieser Zeit leider noch häufig, war Windows 7 noch nicht vorinstalliert sondern nur über einen kostenlosen „Voucher“ zu haben.

Den haben wir sofort nach Eintreffen des Rechners ausgefüllt und versandt, bei uns ist auf der Kopie als Versanddatum der 30. Dezember vermerkt.

 

Als wir – für einen früheren Rechner war das Upgrade nach Bestellung über das Internet in ca. zwei Wochen da gewesen – nach drei Wochen nichts gehört haben, schreiben wir an den Verkäufer, die Firma cyperport in Dresden. „Da haben wir keinen Einfluß drauf. Das war ja eine kostenlose Zugabe, da haben wir nichts mit zu tun .“ waren sinngemäß die Ausreden.

Wir sollten ja nicht umsonst Anwälte sein, aber wie die vertraglichen Ansprüche rechtlich einzuordnen ist, waren wir selbst unsicher. Darf cyberport mit den Schultern zucken, nur weil es „kostenlos“ war? War es wirklich kostenlos oder nicht doch mit dem Produktpreis bezahlt? Schuldet cyberport die Lieferung des Upgrades oder nur eine Intervention bei Acer? Es kann doch nicht richtig sein, daß die einen wertlosen Zettel an ihre Lieferung hängen!? Über die Antworten sind wir selbst nicht schlüssig geworden und bei einem Wert irgendwo um die unterste Gebührenstufe muß man schon aus kaufmännischen Gründen gut überlegen, ob man einen Streit vom Zaun bricht.

Also ein Fax an Acer raus und eine Frist gesetzt, Fristen setzen ist immer gut. Lieber eine zuviel als eine zuwenig. Wirklich schnell danach ein Rückruf von Acer. Die Anfrage wurde am 26.1.2010 registriert. Welches Schicksal unser Voucher in der Zwischenzeit hatte, bleibt Spekulation. Die Lieferung könne vier bis sechs Wochen dauern. Darauf habe man keinen Einfluß. Man bitte um Geduld. Mal sehen wie lange unsere Geduld noch strapaziert wird.

Solange wartet der Rechner bislang noch nicht mal eingeschaltet gewesen auf unserem Schrank …