Vorausleistung für Straßenausbaubeiträge auch bei gesicherter Finanzierung zulässig

Eine Gemeinde darf ihre Bürger schon im voraus zur Finanzierung einer Ortsstraße heranziehen. Nach einem Urteil des OVG Koblenz sind sogenannte Vorausleistungen auch dann zulässig, wenn die Gemeinde das Geld bereits aus anderen Quellen «aufgetrieben» hat. Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des VG Koblenz auf und wies die Klage eines Grundstückseigentümers ab. Der Kläger sollte für den Bau einer Ortsstraße eine Vorausleistung zahlen. Dagegen machte er geltend, die Gemeinde habe das Projekt bereits aus öffentlichen Mitteln vorfinanziert. Sie sei daher auf einen «Vorschuss» seitens der Bürger nicht angewiesen. Er sei deshalb nur zur Zahlung des endgültigen Beitrags bereit. Dagegen meinte das OVG, eine Vorausleistung sei unabhängig davon zulässig, ob die Gemeinde das Bauvorhaben zum Beispiel aus Rücklagen oder mit Darlehen bereits vorfinanziert habe.

OVG Koblenz
Az.: 6 A 11585/99