Bit und Bud sind nicht zu verwechseln

Nach dem der Bundesgerichtshof noch im Jahr 2001 zugunsten der Bitburger Brauerei entschieden hatte, daß die von Budweiser angemeldete Marke mit dem Wort – Bestandteil "Bud" mit "Bit" verwechselt werden könne, hat Bit das "Auswärtsspiel" beim EuGH verloren.

Der EuGH findet zwischen den beiden Zeichen "beachtliche" Differenzen:

"…

6      Erstens ist hervorzuheben, dass, wie die Beschwerdekammer zu Recht feststellt, die Bestandteile „Bud” und „Bit” denselben Anfangsbuchstaben gemeinsam haben, nämlich den Buchstaben „b“.

77      Zweitens sind, wie die Beschwerdekammer ebenfalls zu Recht feststellt, die einsilbigen Begriffe „Bit” und „Bud” von identischer Länge, da sie aus drei Buchstaben bestehen. Eine genauere Analyse führt zwar, wie Anheuser-Busch vorbringt, zu der Feststellung, dass das Zeichen BUD tatsächlich länger ist als das Zeichen BIT. Dieser Unterschied ist aber für den deutschen Durchschnittsverbraucher nicht wahrnehmbar.

78      Drittens trifft es zu, wie die Beschwerdekammer im Wesentlichen ausführt, dass sich die in Rede stehenden Zeichen in ihren zwei letzten Buchstaben unterscheiden (nämlich „ud“ bei der angemeldeten Wortmarke BUD und „it“ bei den älteren deutschen Marken), selbst wenn die betreffenden Buchstaben, wie Bitburger Brauerei vorträgt, die Gemeinsamkeit besitzen, z. T. aus vertikalen Balken zu bestehen.

79      Unter Berücksichtigung all dieser Gesichtspunkte ist festzustellen, dass die in Rede stehenden Zeichen beachtliche Unterschiede aufweisen,…"

Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2001 genau das anders beurteilt:

"…(2) Aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist dagegen die Annahme es Berufungsgerichts, es liege eine Verwechslungsgefahr in klanglicher Hinsicht vor. Die Anfangslaute der einander gegenüberstehenden Wörter "Bit" und Bud" sind identisch, die Endlaute stimmen in üblicher deutscher Aussprache berein, wie das Berufungsgericht – insoweit unangegriffen – festgestellt hat. Der Mittellaut in den einsilbigen Wörtern ist bei "Bud", unabhängig ob als "bat" der "but" ausgesprochen, zwar abweichend von "Bit". Dieser Unterschied, dem bei einsilbigen Wörtern, wie sie im Streitfall zu beurteilen sind, regelmäßig eine geringe Bedeutung zukommt, wird aber bei der erforderlichen Heranziehung ller Umstände des Einzelfalls durch die überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft er Marke der Beklagten, die einen erweiterten Schutzumfang rechtfertigt (vgl. BGH GRUR 2001, 158, 160 – Drei-Streifen-Kennzeichnung), und die Tatsache ausgeglichen, daß es um identische Waren geht. Das hat der Senat im Jahre 1977 im Ergebnis ebenso gesehen, wie der Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 1976 entnommen werden kann, mit der die Verurteilung u.a. der tschechischen Brauerei in Ceske Budejovice (und mehrerer deutscher Biergroßhandlungen) zur Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Bud" für Bier bestätigt worden ist. …"

Es bleibt jetzt spannend abzuwarten, wie sich die Parteien mit den Begriffen im deutschen Biermarkt abgrenzen werden!

EuGH, Urteil vom 19.10.2006, Az. T‑350/04 bis T‑352/04, online abrufbar auf den Seiten des EuGH. 

BGH, Urteil vom 26.4.2001, Az. I ZR 212/98, online abrufbar auf den Seiten des BGH (pdf).