12monatige Ausschlussfrist gilt auch für Nebenkostennachberechnungen

Eine nach § 556 Abs. 3, Satz 3 BGB ausgeschlossene Nachforderung liegt auch dann vor, wenn der Vermieter nach Fristablauf einen Betrag fordert, der das Ergebnis einer bereits erteilten Abrechnung übersteigt. Das gilt auch dann, wenn das vorherige Ergebnis ein Guthaben für den Mieter ausweist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2007, VIII ZR 190/06 

Der Volltext des Urteils kann hier nachgelesen werden. 

 

Kein Aufwendungsersatz für Mieter bei eigenmächtiger Mangelbeseitigung

Ein Mieter einer Wohnung, der eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist  oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist, hat keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur Mangelbeseitigung.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2008 VIII ZR 222/06

Das Urteil können Sie hier im Volltext nachlesen.