Verlängerung des Zeitraumes der Nutzungsausfallentschädigung

Dem Geschädigten kann über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum hinaus bis zur Lieferung des bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs Nutzungsausfallentschädigung zuzubilligen sein, soweit diese die wirtschaftlichen Nachteile, die durch den Ankauf und Wiederverkauf eines Zwischenfahrzeugs zusätzlich ent-
stehen würden, nicht wesentlich übersteigt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2007, Az.: VI ZR 62/07

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