Kein Verkauf eines Kfz als „Neuwagen“, wenn Tank zwischenzeitlich 50% größer

In dem Verkauf eines Kfz als Neuwagen liegt die konkludente Zusicherung des Kfz-Händlers, dass das Fahrzeug  – hier ein PKW der Marke Smart – fabrikneu ist.

Wird die Modellreihe dieses Fahrzeugs im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert gebaut, sondern weist sie inzwischen einen um 50% vergrößerten Tank auf, ist das verkaufte Fahrzeug kein Neuwagen und entspricht damit nicht der vereinbarten Beschaffenheit.

Verweigert der Kfz-Händler in einem solchen Fall die Nacherfüllung, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

 Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 18.01.2005, 22 U 180/04

Die komplette Entscheidung kann auf der Seite des Oberkandesgerichts Köln nachgelesen werden.