Verjährungsunterbrechung durch Durchsuchungsbeschluss

Ein Durchsuchungsbeschluss, der nur allgmein gegen "Verantwortliche im Verkauf, Kalkulation und Akquisation" ergangen ist, unterbricht die Verjährung gegen den Täter nur dann, wenn sich aus den Ermittlungsakten ergibt, dass der Täter zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war und sich die Durchsuchung auch gegen ihn richten sollte.

BGH, Beschluss vom 06. März 2007, KRB 1/07 Die Entscheidung kann im Volltext auf den Seiten des Bundesgerichtshofes nachglesen werden.