Unwirksame Globalzession

Eine bereits im Darlehens- und Sicherungsvertrag vorgenommene Globalzession aller künftigen Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb bis zur Höhe der zu sichernden Forderung ist mangels ausreichender Bestimmtheit auch dann unwirksam, wenn monatlich so genannte OPOS-Listen übergeben werden, die den Sicherungsgeber über die aktuell von der Zession erfassten Forderungen informieren sollen.

Oberlandesgericht Hamm, 27 U 28/07, Urteil vom 6.11.2007, dessen Volltext Sie in der Entscheidungssammlung des Landes NRW nachlesen können.