Unfall bei Fahrstreifenwewechsel

1. Fährt ein Linksabbieger an einer sich auf der geradeaus führenden Fahrspur stauenden Fahrzeugschlange vorbei, so darf er nur dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ausnutzen, wenn dies wegen der Straßen-, Witterungs- oder Sichtverhältnisse nicht möglich ist.

2. Der auf der linken Fahrspur Überholende darf sich darauf verlassen, dass ein Fahrzeugführer, der sich auf der Geradeausspur eingeordnet hat, auch geradeaus fahren will.

Im hier entschiedenen Fall befuhr der Zeuge im Kfz der Klägerin die Linksabbiegerspur. Es kam zum Unfall mit dem Kfz der Beklagten, als diese aus der Geradeausspur auf die Linksabbiegerspur ausscherte. Das Gericht hat der Klägerin den vollen Schadensersatz zugesprochen.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 30.07.2008, 14 U 74/08

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