Unbegründete Verwarnung kann zum Schadensersatz verpflichten

Die unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht kann ebenso wie eine sonstige unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten.

BGH
Beschluss vom 15. Juli 2005
Az.: GSZ 1/04

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