Ein Schiff zur Schwester – rechtlich gesehen.

Das ist doch mal ein ganz anderes – seltenes – Thema: Die Schwesterschiffklausel in der Schiffkaskoversicherung. Wer mehrere Autos hält, der kennt womöglich das Problem, daß von dem einen an dem anderen Auto verursachte Schäden im Zweifel nicht versichert sind. Das scheint in der Schiffsversicherung anders zu sein. Da sind wir zugegebenermaßen keine Experten, eine achtwöchige Erfahrung des Autors als Leichtmatrose auf einem Frachtschiff auf Rhein, Ruhr und Neckar ist noch die intensivste Berührung mit dieser Problematik. Und jetzt mußte sich sogar der BGH damit befassen.