Schadensersatz für unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen

Verlangt ein Käufer vom Verkäufer die Beseitigung eines tatsächlich nicht vorhandenen Mangels, ist er zum Ersatz des dem Verkäufer entstandenen Schadens verpflichtet. Der Schaden des Verkäufers besteht dabei in den für die Mängelbeseitigung aufgewendeten Kosten. Der Käufer muß nach diesem Urteil sorgfältig prüfen, auf welcher Ursache der entdeckte Mangel beruht. Kann der Verkäufer mangels Sonderwissen nicht eindeutig klären, ob die Ursache in seinem Verantwortungsbereich oder dem des Verkäufers zu finden ist, kann er Mängelansprüche geltend machen, ohne Schadensersatzforderungen fürchten zu müssen.

Bundesgerichtshof , Urteil vom 23. Januar 2008, Az.:  VIII ZR 246/06

Der Volltext wird in einigen Tagen auf den Seiten des Gerichts nachzulesen sein. Die Pressemitteilung finden Sie hier.