Forum-Betreiber haftet erst ab Kenntniserlangung für fremde, rechtswidrige Einträge


Ein Forums-Betreiber haftet erst ab Kenntniserlangung für fremde, rechtswidrige Einträge.

Sind in der Vergangenheit rechtswidrige Postings aufgetaucht, reicht es nicht aus, lediglich die betreffenden IP-Nummern zu sperren. Der Betreiber des Forums hat vielmehr durch andere technische Mittel dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige rechtswidrige Postings zu diesem Thema nicht mehr auftauchen. Dies ist insbesondere dann nicht gewährleistet, wenn Dritte – ohne jede Registrierung im Forum – Beiträge senden können.

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 25. Januar 2006
Az.: 12 O 546/05

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Landgerichts Düsseldorf nachlesen.