Reformierung auch im Erbrecht?

Hohe Scheidungsraten, unverheiratet zusammenlebende Paare sowie Patchworkfamilien haben bereits zu einer voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft tretenden Anpassung des Unterhaltsrechts geführt. Auch im Erbrecht soll eine Anpassung an geänderte gesellschaftliche Verhältnisse vorgenommen werden.

Das Pflichtteilsrecht soll modernisiert und die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Die geplante Reform soll dem Spannungsfeld zwischen den beiden verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen und der Mindestbeteiligung der Abkömmlinge am Nachlass auf der anderen Seite gerecht werden.

Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und den Lebenspartner des Erblassers auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; diese Höhe bleibt durch die geplanten Neuerungen unberührt.

 

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 16.03.2007