Zwangsverwalter ist zur Herausgabe der vom Mieter geleisteten Kaution verpflichtet

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß der Zwangsverwalter einer Mietwohnung dem Mieter gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem an den Vermieter geleisteten Kaution verpflichtet ist, selbst wenn der Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat (im Anschluß an Senat, Urteil vom 16. Juli 2003 – VIII ZR 11/03)

BGH
Urteil vom 9. März 2005
Az.: VIII ZR 330/03

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