Eine ordnungsgemäße Kündigung eines gewerblichen Nutzers ist zulässig, wenn mit der Anmeldung eines neuen Accounts – z. B. durch die Ehefrau – eine bestehende Sperrung umgangen werden soll.
Voraussetzung dafür ist jedoch eine Anbmahnung.
Kammergericht
Urteil vom 5. August 2005
Az.: 13 U 4/05
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