Anlage auf Konto des Kindes durch Eltern

Legt ein Elternteil – als gesetzlicher Vertreter für beide Eltern handelnd – einen Geldbetrag in der Form einer Festgeldanlage auf den Namen seines minderjährigen Kindes an, so steht dem Kind als nomineller Inhaber des Kontos die Forderung im Regelfall auch materiellrechtlich zu.

OLG Saarbrücken Urteil vom 28.12.2007, 4 U 8/07 – 2, dessen Volltext Sie auf den Seiten des Gerichts nachlesen können.