Wegen Unfruchtbarkeit nach Ausschabung 40.000 Euro Schmerzensgeld

40.000 Euro Schmerzengeld wegen Unfruchtbarkeit nach Ausschabung 

Wegen fehlender Risikoaufklärung vor einer folgenschweren Gebärmutterausschabung hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln einer Patientin 40.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die heute 35-jährige Frau war nach Gerichtsangaben vom Freitag durch den Eingriff in einer gynäkologischen Klinik unfruchtbar geworden. Über das entsprechende Risiko sei die Klägerin vor der Ausschabung „nicht hinreichend“ informiert worden, befand das Gericht. Eine solche Aufklärung sei jedoch erforderlich, auch wenn das Risiko einer vollständigen Unfruchtbarkeit durch den Eingriff statistisch gesehen gering sei. (Az. 5 U 180/05)

Der Kölner Arzthaftungssenat bemängelte in seinem Urteil unter anderem, dass der in der Klinik verwendete Aufklärungsbogen keinen Hinweis auf die mit dem Eingriff verbundene Gefahr der Unfruchtbarkeit enthalten habe. Bei der zum Operationszeitpunkt 28-jährigen Patientin habe es sich um eine junge Frau mit Kinderwunsch gehandelt, die durch ihre Unfruchtbarkeit nun „erheblich in ihrer Lebensführung belastet“ sei. Deshalb hätten Klinik und operierender Arzt auf das mit dem Eingriff verbundene Risiko gesondert hinweisen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Quelle: www.aerzteblatt.de