altes Firmenschlagwort bei Firmenaufgabe als besondere Geschäftsbezeichnung mit eigenem Schutz

Mit der endgültigen Aufgabe der Firma ist in der Regel auch der Verlust des aus dem Firmenschlagwort gebildeten Unternehmenskennzeichens verbunden. Davon unberührt bleibt, daß das alte Firmenschlagwort als besondere Geschäftsbezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Altern. 3 MarkenG neben der neuen Firma Schutz (für einen Teil des Geschäftsbetriebs) mit eigener Priorität erlangen kann.

BGH
Urteil vom 24. Februar 2005
Az.: I ZR 161/02

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Bundesgerichtshofes nachlesen.

Domain: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“; Räumliche Auswirkung einer Domain I

a) Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen
entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich
wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet
wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung
einen Herkunftshinweis erkennt.
b) Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer
Präsenz im Internet nicht notwendig darauf hin, daß sie ihre Waren oder
Leistungen nunmehr jedem bundesweit anbieten wollen.
(siehe auch die Entscheidung zu hufeland.de)
BGH, Urt. v. 22. Juli 2004 – I ZR 135/01 – OLG Stuttgart LG Stuttgart
Volltext des Urteils auf den BGH Seiten als pdf.