Keine vorschnelle Klage gegen Versicherung nach Verkehrsunfall

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Verkehrsunfallsachen darf sich der gegnerische Haftpflichtversicherer vier bis sechs Wochen Zeit nehmen um einen durchschnittlichen Schadensfall zu prüfen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Kläger die Verfahrenskosten auferlegt, weil dieser die gegnerische Versicherung bereits dreieinhalb Wochen nach dem Unfall auf Zahlung der Schadenssumme verklagt hatte. Die Versicherung hatte bereits einen Teil gezahlt. Der Rest wurde kurze Zeit später überwiesen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2007, Az.: I-1 W 23/07

Der Volltext kann auf den Seiten des OLG Düsseldorf nachgelesen werden.