Ein von einem Kraftfahrzeughändler als "Jahreswagen" verkauftes Gebrauchtfahrzeug entspricht regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn zwischen der Herstellung und der Erstzulassung mehr als zwölf Monate liegen.
BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 – VIII ZR 180/05 -. Den Volltext der Entscheidung können Sie auf den Seiten des Bundesgerichtshofs nachlesen