Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Fahrt

Tatbegriff bei Geschwindigkeitsverstößen

StVO §§ 3, 18, 41 II Nr. 7 (Zeichen 274); OWiG § 84 I; StPO § 264

1. Zum Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsverstößen im Laufe einer Fahrt (hier: mit Pkw auf Bundesautobahn).

2. Der vom BayObLG in seiner Entscheidung vom 16.1.1997 (NZV 1997, 282) aufgestellte Grundsatz – betreffend Verkehrsverstöße durch den Fahrer eines Lkw bei Geschwindigkeitsmessung mittels Diagrammscheibe -, wonach bei mehreren Geschwindigkeitsverstößen im Verlauf einer Fahrt eine Tat im verkehrsrechtlichen Sinne so lange gegeben ist, bis das Fahrzeug nicht nur verkehrsbedingt zum Stillstand gekommen ist, ist wegen der grundlegend anderen Regelungssituation nicht ohne weiteres auf Fahrten mit Pkw zu übertragen.

3. Ob eine Fahrt mit einem Pkw auf der Bundesautobahn nach der "natürlichen Anschauung des Lebens" einen einheitlichen Verkehrsvorgang darstellt, ist Tatfrage. Jedenfalls dann, wenn die Geschwindigkeitsverstöße in einem zeitlichen Abstand von ca. 75 Minuten sowie in einer Entfernung von ca. 130 km begangen werden und ein verbindenes subjektives Element nicht vorliegt, sind mehrere Taten im verfahrensrechltichen Sinne gegeben.

OLG Jena
Beschluss vom 12.07.1999
Az.: 1 Ss 71/99