Pflichten des Darlehensgebers

Verkauft der Darlehensnehmer das der Darlehensgeberin sicherungsübereignete Fahrzeug und gibt die Darlehensgeberin den KfzBrief an den Käufer heraus, ohne das der vereinbarte Kaufpreis, der der Ablösung des Restdarlehens dienen sollte, bei ihr eingeht und ohne zuvor Rücksprache mit dem Darlehensnehmer zu halten, so verletzt sie eine ihr aus dem Darlehensvertrag obliegende Nebenpflicht.

Urteil des OLG Celle vom 26. 07. 2006, Az.: 3 U 74/06.  Die Entscheidung ist im Volltext auf den Seiten des Gerichts nachlesbar.