(Rad)fahrverbote für betrunkene Radfahrer am Straßenverkehr sind schon mehrfach Gegenstand auch gerichtlicher Erörterung gewesen. Auch wir haben gelegentlich berichtet.
In eine weitere Dimension ist jetzt das Verwaltungsgericht Mainz vorgestoßen, daß das Verbot zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine Verkehrsbehörde gebilligt hat, das die Behörde gegenüber einem Betroffenen ausgesprochen hat, der als hoch alkoholisierter Fußgänger randaliert hatte. Weil sich der Fußgänger geweigert hatte, sich einer MPU zu unterziehen, hat die Behörde die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen, so das Gericht (Az. 3 L 823/12.MZ).
Wird es irgendwann soweit sein, daß ein Radfahrverbot wegen Trunkenheit als Fußgänger verhängt werden wird?