„Fabrikneues“ Kfz

Ein unbenutztes Kfz kann auch dann als "fabrikneu" bzw." Neuwagen" verkauft werden, wenn es für nur einen Tag (sog. "Tageszulassung") oder kurze Zeit zugelassen wurde.

BGH, Urteil vom 12.1.2005, VIII ZR 109/04

Das vollständige Urteil steht auf den Seiten des Bundesgerichtshofes als pdf zur Verfügung.