Elektronische Justiz als Bürokratiewüste

Transferlog Aus 1 mach 4. Ich habe eben elektronische Post vom Sozialgericht Chemnitz bekommen. Mindestes zwei Dutzend Dateien davon habe ich schon gelöscht. 25 Dateien bleiben noch. Ein guter Teil davon sind sogenannte Transferlogs als teils mehrseitige pdf Dateien, siehe Bild. Die brauche ich also auch nicht. Die gelöschten Dateien waren separate Signaturdateien zu den übertragenen Dateien sowie Transfervermerke (also nicht Transferlogs), die dokumentieren, dass die Datei auf elektronischem Weg an mich versandt worden ist. Warum man mir das zusätzlich zur Datei schickt, ist mir schleierhaft. Es werden wohl nur ein Dutzend Dateien (muss die Transferlogs, nicht die schon gelöschten Transvermerke, noch herausfischen) bleiben vielleicht nur ein Dutzend Dateien zum Lesen übrig, geschickt hat das Gericht etwa vier Dutzend … 😡

Und der Wahnsinn geht weiter: Seite 5 (in Worten: fünf) eines einzigen Transferlogs (nicht Transfervermerks) Transferlog Seite 5

Tiefe Verachtung für die Justiz

Bei derartigen Entscheidungen habe ich nur noch tiefste Verachtung für die Justiz übrig, die trotz jahrzehntelanger Vorbereitungszeit den elektronischen Rechtsverkehr nicht zustande bringt, aber meint, den insoweit weit fortschrittlicheren Anwälten Knüppel zwischen die Beine schmeißen zu müssen.

ZPO § 130d
Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichungzu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und glaubhaft macht.
BGH, Beschluss vom 17. November 2022-IX ZB 17/22-OLG Hamm