Keine Unfallflucht bei Schaden beim Beladen eines Kfz

Es liegt kein Verkehrsunfall im Sinne des § 142 Abs. 1 StGB (Unfallflucht) vor, wenn im stehenden Verkehr beim (noch nicht beendeten) Be- oder Entladen ein Gegenstand von einem Lkw auf einen daneben stehenden Pkw fällt, da sich in diesem Geschehen in keiner Weise irgendein typisches Unfallrisiko gerade des Straßenverkehrs verwirklicht hat.

Beschluß des Amtsgerichts Berlin Tiergarten vom 6.07.2008 Az. (290 Cs) 3032 PLs 5850/08 (145/08), dessen Volltext Sie auf den Seiten des Gerichts nachlesen können.