Höherer Krankenversicherungsbeitrag für Rentner rechtens

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Mehrbelastung von Rentnern durch die Gesundheitsreform 2005 höchstrichterlich abgesegnet.

Es verstoße nicht gegen die Verfassung, dass Rentner wie alle gesetzlich Versicherten seit dem 1. Juli 2005 mehr als die Hälfte ihrer Krankenversicherungsbeiträge allein tragen müssen, befanden die Kasseler Bundesrichter am Mittwoch.

Der zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,45 Prozent der Rente sei eine „gerechtfertigte Belastung“. Dies spare der Rentenversicherung rund 900 Millionen Euro pro Jahr, die sonst über höhere Rentenbeiträge von Arbeitnehmern und Unternehmen aufgebracht werden müssten (Az.: B 12 R 21/06 R).

Mit den zum 1. Juli 2005 in Kraft getretenen „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ hatte die Bundesregierung erstmals das Prinzip der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgegeben. Die Beiträge werden seitdem nicht mehr zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Beschäftigten beziehungsweise Rentenkasse und Rentnern aufgebracht. Die Mehrbelastung der Versicherten um 0,45 Prozentpunkte sollte die Sozialabgaben für Unternehmen senken.

Gegen das Gesetz hatte ein 66-jähriger Rentner aus Schwaben geklagt. Er sah darin einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Denn im Zuge der Reformdebatte war zunächst vorgeschlagen worden, dass der zusätzliche Krankenversicherungsbeitrag zur Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeld dienen solle. Krankengeld können Rentner jedoch nicht beziehen. 

Wie das BSG nun klar stellte, wurde bei der Verabschiedung des Gesetzes kein konkreter Verwendungszweck für den Zusatzbeitrag festgeschrieben.

 

Quelle: http://www.aerzteblatt.de