Abschiebungsschutz f. Flüchtlinge aus Afghanistan

Hindus sind in Afghanistan einer sie kollektiv treffenden Verfolgungsgefahr im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt. Eine öffentlichkeitswirksame religiöse Betätigung ist ihnen nicht ohne konkrete Gefahr für Leib und Leben möglich.

Oberverwaltungsgericht Bautzen, Urteil vom 26.08.2008, Az:A 1 B 499/07

Der Volltext kann hier nachgelesen werden.

Bundesverwaltungsgericht hat über Kindernachzug bei Hartz IV-Bezug entschieden

Ergibt die Prüfung, dass der Unterhaltsbedarf des nachziehenden Kindes das anrechenbare Einkommen der Eltern übersteigt, mit der Folge, dass nach dessen  Einreise ein Anspruch auf Zahlung nach dem SGB II besteht, gilt der Unterhalt des Ausländers als nicht gesichert im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 AufenthG.

Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 26.08.2008.

Der Volltext wird demnächst auf den Seiten des Bundesverwaltungsgerichtes eingestellt werden. Die Pressemitteilung finden Sie hier .

Änderung der Rechtsprechung bei der Ausweisung von Ausländern

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 15. November 2007 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach es für die Beurteilung der Ausweisung von Ausländern auf den Zeitpunkt der behördlichen Ausweisungsentscheidung ankommen solte. Die Änderung der Sach- und Rechtslage nach Ergehen der behördlichen Ausweisungsverfügung mußte von den Tatsachengerichten bisher nur bei EU-Ausländern beachtet werden. Nach der neuen Rechtsprechung müssen die Gerichte jetzt auch bei sog. Drittsaatern geänderte Verhältnisse in die Rechtmäßigkeitsprüfung einbeziehen.

BVerwG, Urteil vom 15.11.2007, Az. 1 C 45.06

Das Urteil ist demnächst auf den Seiten des Gerichts nachzulesen. Die Pressemitteilung finden Sie hier

Reform des Zuwanderungsgesetzes in Kraft getreten

Die Reform des Zuwanderungsgesetzes ist am 30. August 2007 in Kraft getreten. Kernstück der Reform ist u. a. die Einführung einer Altfallregelung. Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, sich aber bereits seit 6 bzw. 8 Jahren in Deutschland aufhalten, erhalten ein Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt bis 2009. Der Aufenhalt kann dann legalisiert werden, wenn der Ausländer oder die Ausländerin bis Ende 2009 überwiegend erwerbstätig waren und sich über diesen Zeitpunkt hinaus in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.

Auch Geduldete, die nicht unter die Altfallregelung fallen, erhalten jetzt nach 4 Jahren einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Quelle: Bundesministerium des Inneren www.bmi.bund.de 

Doreen Zimmer

Rechtsanwältin, Partnerin

in Chemnitz und Lichtenstein

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Geburtstag:

04.05.1979

Geburtsort:

Zschopau

Staatsangehörigkeit:

deutsch

Schulbildung:

September 1985 bis Juli 1992 Polytechnische Oberschule „Ernst Schneller“ in Börnichen und Waldkirchen

September 1992 bis Juli 1997, Gymnasium Zschopau, Abschluß: Abitur

Studium:

Oktober 1998 bis Januar 2004, TU Dresden

Juristische Fakultät, 1. juristisches Staatsexamen

beruflicher Werdegang:

Mai 2004 bis Mai 2006, Vorbereitungsdienst

bei dem Oberlandesgericht Dresden,

Stammdienststelle Landgericht Chemnitz;

Stationen:

Landgericht Chemnitz, Kammer für

Bankrecht;

Staatsanwaltschaft Chemnitz, Abteilung für;

Wirtschaftsstrafsachen und Sitzungsdienst;

Verwaltungsgericht Chemnitz, Kammer für

Bau- und Polizeirecht

Schwarz & Steinert, Rechtsanwälte, Dresden

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in

Kiew/ Ukraine

November 2006 bis August 2007

angestellte Assessorin bzw. Rechtsanwältin bei Dietze & Partner in Olbernhau und Zschopau

seit Oktober 2007

selbständige Rechtsanwältin f. Strafrecht, Verkehrsrecht und Ausländerrecht, freie Mitarbeiterin bei Schwarz Rechtsanwälte

seit Mai 2008

Partnerin bei Schwarz Rechtsanwälte

weitere Tätigkeiten:

August 1997 bis Juli 2000

verschiedene Nebentätigkeiten und Praktika

in Supermärkten und Krankenhäusern 

August 2000 bis Oktober 2006

Juristische Mitarbeiterin bei Schwarz &

Steinert, Rechtsanwälte in Chemnitz,

Dresden und Lichtenstein

seit 01. März 2008

Mitglied bei Weisser Ring e.V

April/Mai 2008

Teammitglied des Group Study Exchange (Rotary

International) mit Südkorea

Fremdsprachen:

Englisch

Fremdsprachenkenntnisse:

Russisch, Französisch

Freizeit:

Sport (Lauf- und Radsport), reisen