ASP gemischter, vor allem Mietvertrag

Bei dem ASP-Vertrag handelt es sich um einen zusammengesetzten Vertrag, bei dem jeder Vertragsteil nach dem Recht des auf ihn zutreffenden Vertragstypus zu beurteilen ist. Er wird aber besonders geprägt von den nach Mietrecht zu beurteilenden Ansprüchen für die Nutzung von Software über das Internet.

Leitsatz von schwarz-anwaelte.de

Urteil des BGH vom 15. November 2006 – XII ZR 120/04. Das Urteil kann auf den Seiten des BGH im Volltext wiedergefunden werden.