Nächtlicher Rotlichtverstoß

Ein rechtlicher Rotlichtverstoß kann trotz einer Rotlichtdauer von 5 Sekunden ein einfacher Rotlichtverstoß sein, wenn die Ortszulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen wird.

OLG Hamm
Urteil vom 24.02.2006
Az.:4 Ss OWi 58/06

Bei gelben Blinklicht gekoppelt mit einer Ampel muss die Geschwindigkeit nicht reduziert werden

Ein vor einer Wechsellichtzeichenanlage ortsfest installiertes und mit deren Phasenwechsel gekoppeltes gelbes Blinklicht im Sinne des § 38 Abs. 3 Satz 1 StVO beinhaltet für den Kraftfahrer keine über § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StVO hinausgehende Verhaltensanforderung, bereits wegen der blinkenden "Vorampel" seine Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Er darf vielmehr unter Beibehaltung derselben weiter auf die Wechsellichtzeichenanlage zufahren und muß erst bei deren Phasenwechsel auf Gelb und auch nur dann anhalten, wenn ihm dies mit normaler Betriebsbremsung noch möglich ist.

BGH, 26. April 2005, VI ZR 228/03

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Bundesgerichtshofes nachlesen.