Abzug der Umsatzsteuer

Zur Frage, welcher Umsatzsteueranteil vom Brutto-Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges in Abzug zu bringen ist, wenn keine Ersatzbeschaffung vorgenommen wird.

Urteil des BGH vom 09. 05. 2006, Az.: VI ZR 225/05. Die Entscheidung ist im Volltext auf den Seiten des Gerichts nachlesbar.