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Veröffentlicht am 27. November 200717. November 2023 von Heinz-Ulrich Schwarz

Verwendung von Bewerbungsfoto für Internetseite

Zum Zweck der Bewerbung von einem Fotografen hergestellte Fotos dürfen nicht ohne weiteres für die eigene Internetpräsentation verwendet werden.

Urteil des Landgerichts Köln Urteil vom 20.12.2006 28 O 468/06; der Volltext der Entscheidung kann bei JurPC nachgelesen werden.

KategorienOnline Schlagwörterbewerbung, foto, fotograf, internetpräsentation, Urheberrecht

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