Facebook-Profilbild für Fahrerinformation

So hatte sich ein Hamburger das sicher nicht vorgestellt. Sein Profilbild auf Facebook half jetzt der Hamburger Polizei, ihn als Drängler zu entlarven. Das meldet die Hamburger Morgenpost.

Sein Anwalt mußte jetzt den Einspruch gegen ein Bußgeld von immerhin 400,- € zurücknehmen, bei dem sich der Betroffene damit verteidigt hatte, der Fahrer sei nicht feststellbar. Datenschutzrechte waren nicht verletzt, weil das Bild zu den öffentlichen Informationen des Betroffenen gehörte.